Die Kosten für Tanztherapie sind in der Regel eine Selbstzahlerleistung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, z.T. erstatten jedoch manche Privat- und
Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten für körperpsychotherapeutische Verfahren bei Heilpraktikern (Psychotherapie).
In seltenen Fällen können die Kosten von Tanztherapie als tiefenpsychologisches Verfahren über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" auch ganz oder teilweise von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden. Hierfür müssen Sie nachweisen, daß Sie in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem approbierten Psychotherapeuten bekommen können, eine Dringlichkeit
vorliegt, sowie eine ärztliche Empfehlung Ihres Psychiaters/ Arztes einreichen.